Liebe Eltern der Margarete-Steiff-Schule,

entsprechend der aktuellen CoronaVO Schule vom 19.06.2021 verändern sich die Bestimmungen zur Maskenpflicht an der Schule.

Ab 21.06.2021 gilt:

Inzidenz unter 50 und kein positiver PCR-Test von Personen an der Schule in den letzten 14 Tagen

Es muss auf dem Schulgelände keine Maske im Freien getragen werden, z.B. auf dem Pausenhof.

Inzidenz unter 35 und kein positiver PCR-Test von Personen an der Schule in den letzten 14 Tagen

Es muss keine Maske in Unterrichtsräumen sowie in Räumen für Betreuungsangebote getragen werden.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude außerhalb der Unterrichts-/Betreuungsräume bleibt bestehen, z.B. beim Gang zur Toilette oder beim Zimmerwechsel.

Sollte es einen positiven PCR-Test von Schülerinnen und Schülern oder vom Schulpersonal geben, gilt wieder die uneingeschränkte Maskenpflicht für die nächsten 14 Tage.

Die Bestimmungen zur Aufhebung der Maskenpflicht werden ab dem übernächsten Tag zurückgenommen, wenn der jeweilige Inzidenzwert (35 bzw. 50) an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert überschreitet.

Die Testpflicht und alle weiteren Hygienemaßnahmen bleiben bestehen!

Die Pflicht zum Tragen einer Maske während des Schülertransportes bleibt bestehen.
Hierzu gibt es aktuell noch keine neue Bestimmung.

Viele Grüße aus der Margarete-Steiff-Schule,

Marita Lang

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