Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr über die momentan gute Entwicklung der Corona-Lage in Stuttgart. Seit heute können wieder alle Schülerinnen und Schüler der Margarete-Steiff-Schule in den Präsenzunterricht kommen. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zur neuen Corona-Verordnung Schule.

 

Aktuelle Informationen zu einzelnen Maßnahmen in der Schule gemäß der Corona-Verordnung Schule vom 04.06.2021

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule

Es besteht weiterhin eine Testpflicht für den Besuch der Schule. Die Fieberambulanz kann uns hier weiterhin unterstützen. Die Testung ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht, der Notbetreuung bei Wechselunterricht und für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung. Die Testung erfolgt Montag und Mittwoch durch die Fieberambulanz. Wir empfehlen dringend, dass sich sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die schulischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterhin regelmäßig testen/testen lassen, welche als vollständig geimpft oder als genesen gelten.

Es besteht weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Dies kann eine medizinische Maske sein oder eine Maske, welche folgende Standards erfüllt:

FFP2 gemäß der Norm DIN EN 149:2001, KN95, N95, KF 94, KF 99 oder eines sonstigen vergleichbaren Standards

Die Schule darf von den Schülerinnen und Schülern nicht besucht werden:

  1. die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  2. die sich nach einem positiven Test nach § 4a Absatz 3 Corona-Verordnung Absonderung einem PCR-Test zu unterziehen haben,
  3. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen,

Die Margarete-Steiff-Schule kann bei regelmäßiger Testung an der Schule auf Verlangen eine Testbestätigung über das negative Testergebnis ausfüllen. Bitte sprechen Sie hierfür den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin an. Weitere Informationen im Umgang mit dem Coronavirus entnehmen Sie bitte der Corona-Verordnung Schule vom 04. Juni 2021 durch das Land Baden-Württemberg.

 

Ich hoffe sehr, dass es Ihnen allen soweit gut geht und wir nach und nach zu mehr Normalität zurückfinden können.

Den Familien und Schülerinnen und Schülern, welche vorerst weiterhin nicht die Schule besuchen können, wünsche ich auch für die nächsten Wochen gutes Durchhaltevermögen! Bitte melden Sie sich, wenn wir Sie zusätzlich unterstützen können oder Sie Fragen haben.

Viele Grüße, Marita Lang

 

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