Liebe Eltern der Margarete-Steiff-Schule,

vielfach sind in den letzten Wochen die Corona-Regelungen angepasst worden. Hier haben
wir eine Übersicht für die aktuellen Regelungen zusammengestellt.

Stand: 08.02.2022

1. Ein Schüler/eine Schülerin wird in der Schule positiv getestet:

  • Der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin muss in der Schule isoliert werden, die Eltern werden informiert und der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin muss umgehend abgeholt werden.
  • Die Nachhausefahrt mit dem Schulbus ist nicht erlaubt.
  • Der positive Antigen-Schnelltest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden.
    Ausreichend ist aber auch ein zweiter positiver Schnelltest in einer offiziellen Teststation.
  • Die Quarantänezeit beträgt 10 Tage.
  • Schülerinnen und Schüler, welche 48 Stunden symptomfrei sind, können sich ab dem 7. Tag nach Beginn der Quarantäne mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder mit einem negativen PCR-Test frei testen.
    Der Test muss an einer offiziellen Teststation erfolgen.
  • Vor Betreten der Schule bzw. vor Antritt der Busfahrt nach Quarantäne muss eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Tests von einer offiziellen Teststation vorgelegt werden. Dies kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein.
  • Informationen zur Beantragung einer Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber finden Sie unter:
    https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/absonderungsbescheinigung-beantragen.php

2. Auswirkungen auf die Schulklasse

  • Der Unterricht für die Schulklasse findet weiterhin in Präsenz statt. Klassenübergreifende Angebote können mindestens für die folgenden 5 Tage nicht stattfinden.
  • Sportunterricht darf nur kontaktarm im Freien stattfinden. Bewegungsförderung unter Einhaltung der Hygienevorschriften sind innerhalb der Klasse und in Einzelförderung erlaubt.
  • Die Schulklasse muss in der Schule für die nächsten 5 Schultage in Folge innerhalb der Schule täglich getestet werden.
    • Die Testung zu Hause ist in diesem Fall nicht erlaubt.
    • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder, soweit diese quarantänebefreiten Personen sind.
  • Alle Eltern der Kinder einer Klasse werden anonymisiert über das Vorliegen eines positiven Testergebnisses informiert.
  • Die Absonderung der gesamten Klasse bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens findet nicht mehr statt.

3. Eine Schülerin/ein Schüler ist enge Kontaktperson bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses in der Familie oder anderen Kontaktbereichen

  • Für enge Kontaktpersonen außerhalb der Schule besteht eine Quarantänepflicht von 10 Tagen.
  • Schülerinnen und Schüler, welche 48 Stunden symptomfrei sind, können sich ab dem 5. Tag nach Beginn der Quarantäne mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder mit einem negativen PCR-Test frei testen.
    Der Test muss an einer offiziellen Teststation erfolgen.
  • Vor Betreten der Schule bzw. vor Antritt der Busfahrt nach Quarantäne muss eine Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testes vorgelegt werden.
  • Ausgenommen von einer Absonderung sind Personen, für die eine Quarantänebefreiung (immunisierte Personen) gilt.

4. Regelungen für Schülerinnen und Schüler, welche an der Pool-Testung
(Lolli-PCR-Test) teilnehmen

  • Die Pool-Testung erfolgt immer montags und mittwochs.
  • Es werden eine Sammelprobe und eine Einzelprobe abgenommen. Zunächst wird ausschließlich die Sammelprobe untersucht.
  • Bei Vorliegen eines positiven Pool-Ergebnisses werden die Einzelproben untersucht.
  • Bis zum Vorliegen der Einzeltestergebnisse müssen sich alle Schülerinnen und Schüler eines Klasse in Absonderung begeben und dürfen die Schule nicht besuchen. Hierüber werden Sie durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder einer anderen Person der Schule informiert. Sollten Sie selbst durch eine Push-Nachricht informiert werden, kann Ihr Sohn/Ihre Tochter vorerst nicht die Schule besuchen.
  • Wenn eine Schülerin/ein Schüler nach einer Corona-Infektion genesen ist, darf an PCR-Pooltests frühestens 14 Kalendertage nach dem Ende der Absonderung wieder teilgenommen werden, um falsch positive Tests zu vermeiden. Stattdessen wird ein Schnelltest angeboten.
  • Alle weiteren Maßnahmen gelten wie unter 1. bis 3. beschrieben.


Herzliche Grüße,
Die Schulleitung

Downloads: