Liebe Eltern,
drei Wochen Schulschließung und zwei Wochen Osterferien sind vorüber und wir wissen, dass dieser lange Zeitraum ohne Schulbetrieb für viele Familien eine große Belastung war. Viele Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule haben ihre Schüler mit Lernmaterial versorgt, haben zusammen geskyped oder telefoniert, aber es gibt eben auch viele Schülerinnen und Schüler für die diese Formen des Lernens nicht möglich sind und bei denen der pflegerische Aufwand sehr hoch ist. Gerade für Eltern mit diesen Kindern ist es sehr schwer, den Alltag gut zu bewältigen.
Nun fragen Sie sich zurecht, wie wird es weitergehen, wann gibt es wieder einen geregelten Schulbetrieb. Am 15. April wurde von unserer Landesregierung bekannt gegeben, dass ab 04. Mai der Schulbetrieb wieder schrittweise starten soll. Begonnen wird mit den Klassen, welche demnächst eine Prüfung absolvieren müssen, Hauptschulabschlussprüfung, Realschulabschluss, Abitur. Von unserer Schule war bisher noch nicht die Rede. Wie die Eltern, so wartet auch die Lehrerschaft auf Regelungen und Aussagen zum Wiedereinstieg. Ganz aktuell zitiere ich aus einem Schreiben des Schulverwaltungsamts und des Gesundheitsamts der Stadt Stuttgart vom 17.04.: „Entsprechend den derzeit vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass insbesondere an Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Fernunterricht auch über den 04. Mai 2020 hinaus fortgesetzt werden muss.“ In dem Schreiben wird weiter angeführt, dass Lehrkräfte (immer einzeln) bis einschließlich Dienstag, 21.04. Zugang zu den Schulen erhalten um Vorbereitungen über den weiteren Fernunterricht zu treffen.
Wie bereits mitgeteilt, gibt es eine Notfallbetreuung für die Zeitdauer der Aussetzung des Unterrichtsbetriebs, jedoch ausschließlich für Kinder deren Eltern in den Bereichen der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind (medizinisches und pflegerisches Personal, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die Lebensmittelbranche usw. Voraussetzung für den Anspruch auf Notfallbetreuung ist, dass beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.) Aktuell wurde die Notfallbetreuung leicht erweitert für Berufe mit Präsenzpflicht, wenn das Kind nicht vom anderen Elternteil betreut werden kann (Alleinerziehende). Für Eltern, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, hat die Stadt ein Formular entwickelt, welches wir Ihnen auf Anfrage zu senden. Wenn Sie zur infrage kommenden Berufsgruppe gehören, ist es auch jetzt noch möglich, die Notfallbetreuung bei uns an der Schule zu beantragen. Allerdings bietet die Stadt für Teilnehmer der Notfallbetreuung keine Schülerbeförderung an.
Gerne würde ich Ihnen konkretere Informationen geben über die Maßnahmen und Bedingungen wie der Schulbetrieb an unserer besonderen Schule wieder anlaufen kann. Sobald uns Konkretes von amtlicher Seite mitgeteilt wird, werden wir Sie auf jeden Fall zeitnah informieren.
Wir wünschen Ihnen weiter viel Gelassenheit und gute Nerven in dieser schwierigen und ungewissen Zeit und bitte melden Sie sich, wenn Sie unsere Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und natürlich vor allem Gesundheit.
Herzliche Grüße!
Kerstin Dörflinger, Claudia Neuner, Peter Otto