Liebe Eltern,

sicherlich haben Sie alle aus den Medien die Information bekommen, dass ab dem 17.03. bis zum Beginn der Osterferien am 03.04. alle Schulen und Kitas in Baden-Württemberg geschlossen sind. Vermutlich haben Sie auch erfahren, dass in wenigen Fällen eine Notfallbetreuung ihrer Kinder möglich ist.

Eine Notfallbetreuung für die Zeitdauer der Aussetzung des Unterrichtsbetriebs erfolgt ausschließlich für Kinder deren Eltern in den Bereichen der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere

  • Die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
  • Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • Die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
  • Die Lebensmittelbranche.

Voraussetzung für den Anspruch auf Notfallbetreuung ist, dass beide Elternteile, bzw. der alleinerziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Für Eltern, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, hat die Stadt ein Formular entwickelt, welches wir Ihnen auf Anfrage zu senden.

Sicherlich ist es eine große und schwierige Herausforderung, diese unsichere Zeit gut durchzustehen. Ich wünsche Ihnen allen ein hohes Maß an Gelassenheit und natürlich vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße!

Kerstin Dörflinger, Claudia Neuner, Peter Otto