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Liebe Eltern,

seit Mittwoch letzter Woche gilt für die Margarete-Steiff-Schule die Allgemeinverordnung der Stadt Stuttgart. Seit Sonntag, den 18.10.2020, ist Pandemiestufe 3 in Kraft getreten. Diese wurde für ganz Baden-Württemberg von der Landesregierung ausgerufen. Zusätzlich sind wir über eine neue Coronaverordnung Schule am 16.10.2020 informiert worden.
Wir haben die wichtigsten Informationen für die Margarete-Steiff-Schule zusammengefasst.

Alle Maßnahmen in der Schule haben das Ziel, so lange wie möglich den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

 

Mund-Nasen-Schutz

  • Für die Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schulbesuchsjahr (Klasse 4 in der MSS, Kohorte 3) besteht eine Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung über die gesamte Zeit des Schultages, auch während des Unterrichts.
  • Alle erwachsenen Personen und in der Grundstufe Personen ab 16 Jahre sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Visiere gelten nicht mehr als geeigneter Mund-Nasen-Schutz.

„Ein Gesichtsvisier oder „Faceshield“ (Schutzschild aus dünnem und hoch-transparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung. Das Tragen einer eng am Gesicht anliegenden textilen Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Schutzschilde sind hingegen lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille, d.h. sie können in der Regel maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt somit die Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.“

  • Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz muss von zu Hause mitgebracht werden. Die Schule erhält keine Masken für die Schülerinnen und Schüler von der Stadt oder vom Land.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt sowohl den Träger selbst als auch andere Personen!
  • Sollte Ihr Kind aufgrund seiner Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, benötigen wir ein ärztliches Attest. Dieses können Hausärzte oder Kinderärzte direkt an die Schule senden, per Post, per Fax oder per Mail.

    Margarete-Steiff-Schule
    Hengstäcker 6
    70567 Stuttgart
    Fax: 0711 - 780803
    E-Mail: mss@stuttgart.de
     
  • Für alle Mitarbeiter der Schule, für Besucher und alle anderen Personen (z.B. Handwerker) gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem Betreten des Schulgeländes.
  • Zur Nahrungsaufnahme darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

 

Abstandgebot

Die Schülerinnen und Schüler müssen zueinander und zu den erwachsenen Personen weiterhin keinen Abstand einhalten. In Zeiten der Bewegungsförderung und im Sportunterricht gelten besondere Regeln (siehe unten)

 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind untersagt. Das bedeutet, es dürfen momentan z.B. keine Lerngänge mehr stattfinden oder Besuche im Wald, dem Jugendhaus und der Jugendfarm.

Sportunterricht und Bewegungsförderung

Die Bewegungsförderung ist wichtiger Bestandteil unseres Unterrichtsangebotes. Mit den Corona-Verordnungen werden uns viele Grenzen im Bereich der Bewegungsförderung gesetzt. An der Margarete-Steiff-Schule gilt daher folgendes:

  • Im fachpraktischen Sportunterricht muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, solange ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann.
  • Es dürfen keine Kontaktsportarten mehr angeboten werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin viele Gelegenheiten der Bewegungsförderung im Sinn eines Sportangebotes. Hierfür können die Freiflächen auf dem Schulgelände oder die Sportanlagen genutzt werden.
  • Solange für die Zeit der Bewegungsförderung ein Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Alle Schülerinnen und Schüler benötigen nach den Herbstferien wieder die unterschriebene Gesundheitserklärung. Diese muss zwingend am ersten Schultag mitgebracht werden. Vor den Herbstferien wird Ihnen diese mit nach Hause gegeben.


Viele Grüße,

Marita Lang
Schulleiterin