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Liebe Eltern,

Sie haben sicher in den letzten Tagen mit Spannung die Diskussionen um das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verfolgt.

Entsprechend der Festlegungen des Landes Baden-Württemberg bleiben die Schulen geöffnet.

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler beginnt nach den Herbstferien am Montag, den 2. November 2020.

Das Kultusministerium hat vorgeschrieben, dass die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien erneut die Gesundheitserklärung abgeben müssen. Alle Schülerinnen und Schüler haben diese vor den Ferien mit nach Hause bekommen. Zur Sicherheit sind die Gesundheitserklärung für Erziehungsberechtigte und die Gesundheitserklärung für volljährige Schülerinnen und Schüler auf unserer Homepage hinterlegt.

Bitte geben Sie die Gesundheitserklärung unbedingt am Montag, den 2. November 2020 unterschrieben mit in die Schule.

Bereits vor den Ferien haben wir Sie über die neuen Hygieneregeln mit in Kraft treten der Pandemiestufe 3 an der Schule informiert. Diese Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auf folgende wichtige Punkte möchten wir extra hinweisen:

  • Das neue Lüftungs-Konzept des Landes Baden-Württemberg verlangt ein regelmäßiges Lüften alle 20 Minuten. 
    Es ist nicht für alle Schülerinnen und Schüler möglich, alle 20 Minuten warme Kleidung an- und auszuziehen. Aufgrund der geltenden Abstandsgebote zu anderen Lerngruppen kann auch nicht immer der zu lüftende Raum verlassen werden. Sehr gerne können Sie hierfür beispielsweise eine Decke mit in die Schule geben.
  • Aufgrund der geltenden Hygieneanforderungen unter Pandemiebedingungen haben wir uns entschieden, dass das Schwimmbad für den Unterricht an der Margarete-Steiff-Schule bis auf Weiteres geschlossen bleiben muss.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 5. Schulbesuchsjahr (ab Klasse 4 in der Margarete-Steiff-Schule) auch im Unterricht besteht weiterhin. Zur Nahrungsaufnahme darf der Mund-Nasen-Schutz natürlich abgenommen werden.
  • Herr Ministerialdirektor Michael Föll gab bezogen auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Pausen bekannt: “Darüber hinaus sehen wir eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.“
  • Im öffentlichen Schultransport besteht eine Pflicht zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes ab 6 Jahren. Sollte Ihr Kind keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, so kann Ihr Kind mit Vorliegen eines ärztlichen Attestes vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes befreit werden.
  • Weiterhin gilt für alle Mitarbeiter der Schule, für Besucher und alle anderen Personen (z.B. Handwerker) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem Betreten des Schulgeländes.

Die Margarete-Steiff-Schule hatte seit Schulbeginn im September zwei Meldungen über eine bestätigte Coronavirus-Infektion und einen Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, welcher sich nicht bestätigt hat. Jede Meldung löst ein mit dem Gesundheitsamt und dem Kultusministerium abgestimmtes Vorgehen aus. Betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter werden nach Hause geschickt und müssen bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion in Quarantäne. Dies verlangt viel Flexibilität von Ihnen.

Wir hoffen, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch unsere Mitarbeiter mit den bestehenden Hygienekonzepten gut schützen können!

Wir bedanken uns sehr für Ihre Unterstützung und Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen,

Kerstin Dörflinger, Claudia Neuner, Marita Lang

 

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