Sehr geehrte Eltern,

ein neues Schuljahr steht vor der Tür und sicher fragen Sie sich, wie beginnt das Schuljahr unter Corona-Bedingungen.

Ein ausführlicher Brief zu den genauen Unterrichtsbedingungen und Veränderungen aufgrund der Corona-Hygieneverordnung sowie Hinweisen zum Schulbetrieb durch das Kultusministerium folgt zu Beginn des Unterrichts.

Der Schulbetrieb wird in größeren Lerneinheiten, sogenannten Kohorten organisiert werden, um ein mögliches Infektionsgeschehen schneller nachvollziehen und begrenzen zu können. Das heißt, Ihr Kind gehört mit der eigenen Klasse zu einer größeren Lerngemeinschaft, Kohorte. Innerhalb dieser Kohorte dürfen sich Schülerinnen und Schüler mischen, gemeinsam Lernen oder die Pausen verbringen.

Diese Veränderung bringt mit sich, dass der Fahrdienst die Touren neu zusammenstellen musste. Mit heutigem Stand (09.09.2020) sind die Touren geplant und werden überwiegend pünktlich zum ersten Schultag starten können. Der Fahrdienst wird sich entsprechend bei Ihnen melden.

Des Weiteren möchte ich Sie darüber informieren, dass besondere Bestimmungen für den Schulbesuch gelten.

Der offizielle Wortlaut heißt:

Allgemeines zu den Einreisebestimmungen
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) in der jeweils geltenden Fassung beachten.

Besondere Bestimmungen gelten nach dieser Verordnung für Personen, die aus einem ,,Risikogebiet" einreisen. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche ein erhöhtes Risiko für eine lnfektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des lnnern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-lnstitut auf seiner lnternetseite

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

veröffentlicht.

Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise testen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Die Einzelheiten können der CoronaVO EQ entnommen werden:

https://www.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.

Im Anhang befindet sich eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten und eine Erklärung für volljährige Schülerinnen und Schüler. Soweit Ihnen möglich, geben Sie die Erklärung unterschrieben am Montag, den 14.09.2020 mit in die Schule. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Erklärung elektronisch zu bearbeiten oder auszudrucken, erhalten Sie am Montag über die Schule ein Papierexemplar.

Ab dem ersten Schultag wird es wieder ein Mittagessen an der Schule geben. Darüber freuen wir uns sehr.

Ab Klasse 4 (5. Schulbesuchsjahr) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichtsraumes verpflichtend. Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter ein Attest zur Befreiung haben oder sonstige Gründe dagegensprechen, melden Sie dies bitte den jeweiligen Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen. Weitere Bestimmungen und Hinweise folgen.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in das Schuljahr 2020/21!

Mit freundlichen Grüßen,
Marita Lang

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