Sehr geehrte Eltern der Margarete-Steiff-Schule,

zunächst wünschen wir Ihnen alles Gute für das Jahr 2022 und hoffen, dass es Ihnen allen gut geht!

Aktuell möchten wir Sie über die geltenden Regelungen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien informieren.

Die aktuellen Regelungen nach der Kultusministerkonferenz am 05.01.2022 gelten vorbehaltlich angekündigter Änderungen in der Corona-Verordnung Schule und weiteren Maßnahmen nach der MinisterpräsidentInnenkonferenz am 07.01.2022.

Die Margarete-Steiff-Schule startet am 10. Januar 2022 im Präsenzunterricht.

 

Testen

In der ersten Woche vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 werden alle Schülerinnen und Schüler täglich mittels Antigen-Schnelltest getestet.

Klassen, die am PCR-Pooltest teilnehmen werden weiterhin zweimal mittels Pooltest und zusätzlich an einem weiteren Tag mit einem Schnelltest getestet.

Mögliche Ausnahmen von der Testpflicht bestehen nur noch für Personen mit einer „Booster-Impfung“ sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
Die Margarete-Steiff-Schule hat genügend Testmaterial, sodass auch diese Schülerinnen und Schüler weiterhin getestet werden können.

An der Schule besteht die 3-G-Pflicht, verbunden mit einer Kontrolle und der Pflicht zur Dokumentation für das gesamte Personal.

Das Kultusministerium unterstützt die regelmäßige Testung aller Mitarbeitenden an der Schule, auch für Geimpfte und Genesene.

 

Maskenpflicht

Es gelten weiterhin die Regelungen in der Alarmstufe.

Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Mitarbeitende an der Schule. Die bekannten Ausnahmen (Essen und Trinken, Schulsport …) bleiben bestehen.

Die Ausnahmeregelungen zur Befreiung vom Tragen der Maske, etwa aus medizinischen Gründen, bleiben bestehen.

 

Regelungen für Reiserückkehrer

Bitte beachten Sie die Quarantäneregelungen bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet. Entsprechende Hinweise und eine Liste der aufgeführten Länder sehen Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Quarantäneregelungen

Es gelten die aktuellen Bestimmungen zur Quarantäne nach positivem Testergebnis und als enge Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person.

Die Reglungen werden aktuell angepasst.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

 

Kultusministerin Theresa Schopper …

…fügt in den Informationen zum Schulbeginn nach den Ferien an: „Ich bitte zudem darum, dass sich alle noch einmal testen lassen, bevor am Montag die Rückkehr an die Schulen ansteht. Genauso appelliere ich, sich impfen und boostern zu lassen. Mit der Auffrischung ist man auch besser gegen Omikron geschützt.“

Wir freuen uns über den Schulbeginn am 10. Januar 2022.


Herzliche Grüße,
die Schulleitung der Margarete-Steiff-Schule

 

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