Liebe Eltern,

am Dienstag, den 05. Januar 2021 einigten sich Bund und Länder auf die Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar 2021.

Obwohl allgemein die Schulschließung aufrechterhalten wird, hat das Kultusministerium folgendes beschlossen:

„Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten - nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.“

Für unsere Schule bedeutet das:

  • DieMargarete-Steiff-Schule ist ab Montag, den 11. Januar 2021wieder geöffnet.
  • Die Mensa ist geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Mittagessen.
  • Die Nachmittagsbetreuung durch den KBV findet in gewohntem Rahmen statt.
  • Der Fahrdienst für die Schülerinnen und Schüler ist informiert.

Es gibt an der Margarete-Steiff-Schule darüber hinaus keine neuen weitergehenden Schutz-maßnahmen. Der Schulbetrieb findet unter Berücksichtigung der aktuellen Hygieneverordnungen wie vor den Weihnachtsferien statt.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien möchten. Sie benötigen hierfür kein ärztliches Attest. Aufgrund dessen, dass der Schulbetrieb in voller Präsenz stattfindet, können wir keinen umfänglichen Fernunterricht anbieten. Wir prüfen jedoch, in welcher Weise Fernunterrichtsangebote gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Marita Lang

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