Liebe Eltern der Margarete-Steiff-Schule,

erneut sind die Corona-Regelungen in den letzten Wochen angepasst worden. Die letzte Veränderung erfolgte mit dem neuen Infektionsschutzgesetz diese Woche. Folgende Regelungen sind gültig:

  • An der Margarete-Steiff-Schule werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin bis Ende des Schuljahres 2mal wöchentlich durch die Fieberambulanz getestet.
  • Für alle MitarbeiterInnen und Besucher gilt weiterhin 3G, genesen, geimpft oder getestet.
  • An der Margarete-Steiff-Schule bleibt die Unterrichtsorganisation in Kohorten bestehen. Eine Kohortenpflicht gibt es nicht mehr, d.h. übergreifende Angebote werden wir teilweise wieder ermöglichen (Projekte, Kohorten übergreifende Bewegungsangebote, gemeinsame Pausen im Freien).
  • Es besteht keine Maskenpflicht mehr. Das Personal trägt aus eigener Initiative weiterhin Maske. Viele Kinder und Jugendliche tragen ebenfalls weiterhin Maske aus eigener Entscheidung.
  • Nach Quarantäne und im Falle, dass ein Schüler oder eine Schülerin Kontaktperson ist, empfehlen wir das Testen an der Schule zusätzlich zu den bestehenden Terminen von der Fieberambulanz. Bitte melden Sie sich bei Fragen an der Schule.

    Hintergrund ist, dass es schon häufig zu Folgeinfektionen nach Kontakt im häuslichen Umfeld gekommen ist. Dadurch dass die Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson nicht mehr zu Hause bleiben müssen und keine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, erhöht sich das Infektionsrisiko in der Schule deutlich.

1. ein Schüler/eine Schülerin wird in der Schule positiv getestet:

  • Der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin muss in der Schule isoliert werden, die Eltern werden informiert und der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin muss umgehend abgeholt werden.
  •  Die Nachhausefahrt mit dem Schulbus ist nicht erlaubt.
  • Der positive Antigen-Schnelltest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden.
    Ausreichend ist aber auch ein zweiter positiver Schnelltest in einer offiziellen Teststation.
  • Die Quarantänezeit beträgt 5 bzw. 10 Tage.
  • Schülerinnen und Schüler, welche 48 Stunden symptomfrei sind, können ab Tag 5 nach Beginn der Quarantäne die Schule wieder besuchen. Gibt es Krankheitszeichen, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann nach 10 Tagen.
  • Informationen zur Beantragung einer Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber finden Sie unter:
    https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/absonderungsbescheinigung-beantragen.php

2. Auswirkungen auf die Schulklasse

Das Auftreten einer Coronainfektion in der Klasse oder Lerngruppe hat keine Auswirkungen auf die übrigen Schülerinnen und Schüler.

3. Eine Schülerin/ein Schüler ist enge Kontaktperson bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses in der Familie oder anderen Kontaktbereichen

  • Es besteht keine Quarantänepflicht mehr für enge Kontaktpersonen. Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson, welche symptomfrei sind, können die Schule besuchen.
  • Das Gesundheitsamt und das Kultusministerium empfehlen, „für den Zeitraum von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.“
  • Um andere Schülerinnen und Schüler schützen zu können, bitten wir dringend um Information darüber, wenn eine Infektion im familiären Umfeld aufgetreten ist.

  • Bei beginnenden Symptomen müssen Kontaktpersonen zu Hause bleiben.

Freundliche Grüße,
Die Schulleitung

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